Haushaltsbegleitgesetz schadet der Wettbewerbsfähigkeit der saarländischen Stahlindustrie. Geplante Laufzeitverlängerung muss von Bestand sein.
06.09.2010
Der
Verband der Saarhütten kritisiert den vom Bundeskabinett in der letzten Woche beschlossenen
Entwurf zum Haushaltsbegleitgesetz 2011. Die darin enthaltenen Änderungen zu
den Ausnahmeregelungen bei der Ökosteuer verschlechtern die internationalen
Wettbewerbsbedingungen der Stahlindustrie im Saarland. Dabei sollten nach dem
Willen des Gesetzgebers durch die Ausnahmeregelungen Wettbewerbsnachteile für
die energieintensiven Industrien in Deutschland gerade verhindert werden. Es
ist unverständlich, dass von dieser Position abgerückt wird.
Im Jahr 2000 hat sich die Industrie freiwillig zu einer Verringerung der klimaschädlichen Emissionen verpflichtet und wird ihr Ziel – wie unabhängige Monitoring-Berichte belegen – auch einhalten. Die Bundesregierung wollte sich im Gegenzug dafür einsetzen, dass bei der Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform keine internationalen Wettbewerbsnachteile für die Unternehmen entstehen. Die geplanten Gesetzesänderungen stellen einen Bruch dieser Klimaschutzvereinbarung dar.
„Zwar konnten die ursprünglich geplanten Belastungen, die das Sparpaket der Bundesregierung vom 7. Juni 2010 vorsahen, vermindert werden, leider ist es jedoch nicht ganz gelungen zusätzliche Belastungen für die Unternehmen zu verhindern“, bedauert Antje Otto, Geschäftsführerin des Verbandes der Saarhütten. Zur geplanten Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke von durchschnittlich 12 Jahren Otto weiter: „Zwar ist die geplante Laufzeitverlängerung ein positives Signal in Bezug auf eine sichere und umweltfreundliche Energieversorgung. Für Investitionsentscheidungen von Unternehmen ist aber wichtig, dass daran unabhängig von Regierungsmehrheiten auch künftig festgehalten wird. Abzuwarten bleibt, ob der geplante Sonderbeitrag der Atomindustrie Auswirkungen auf die Energiepreise haben wird.“
Gerade für die Stahlindustrie sind bezahlbare Energiepreise wichtig, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten. Die Stahlindustrie im Saarland beschäftigt rund 13.000 Mitarbeiter. Jeder Arbeitsplatz in der energieintensiven Grundstoffproduktion sichert etwa zwei Arbeitsplätze in anderen Industriezweigen und im Dienstleistungssektor.
Im Jahr 2000 hat sich die Industrie freiwillig zu einer Verringerung der klimaschädlichen Emissionen verpflichtet und wird ihr Ziel – wie unabhängige Monitoring-Berichte belegen – auch einhalten. Die Bundesregierung wollte sich im Gegenzug dafür einsetzen, dass bei der Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform keine internationalen Wettbewerbsnachteile für die Unternehmen entstehen. Die geplanten Gesetzesänderungen stellen einen Bruch dieser Klimaschutzvereinbarung dar.
„Zwar konnten die ursprünglich geplanten Belastungen, die das Sparpaket der Bundesregierung vom 7. Juni 2010 vorsahen, vermindert werden, leider ist es jedoch nicht ganz gelungen zusätzliche Belastungen für die Unternehmen zu verhindern“, bedauert Antje Otto, Geschäftsführerin des Verbandes der Saarhütten. Zur geplanten Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke von durchschnittlich 12 Jahren Otto weiter: „Zwar ist die geplante Laufzeitverlängerung ein positives Signal in Bezug auf eine sichere und umweltfreundliche Energieversorgung. Für Investitionsentscheidungen von Unternehmen ist aber wichtig, dass daran unabhängig von Regierungsmehrheiten auch künftig festgehalten wird. Abzuwarten bleibt, ob der geplante Sonderbeitrag der Atomindustrie Auswirkungen auf die Energiepreise haben wird.“
Gerade für die Stahlindustrie sind bezahlbare Energiepreise wichtig, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten. Die Stahlindustrie im Saarland beschäftigt rund 13.000 Mitarbeiter. Jeder Arbeitsplatz in der energieintensiven Grundstoffproduktion sichert etwa zwei Arbeitsplätze in anderen Industriezweigen und im Dienstleistungssektor.





